Ab dem 25. April 2025 klärt eine aktualisierte Anleitung, ob Apotheken verpflichtet sind, E-Rezepte auf formelle Unstimmigkeiten zu prüfen. Diese Neuregelung betrifft insbesondere den Aspekt der elektronischen Signatur sowie die Angaben der Lebenslangen Arztnummer (LANR) und der Bestriebsstättennummer (BSNR). Der Artikel beleuchtet die verschiedenen Ausnahmesituationen und erklärt, warum Apotheken keine inhaltliche Überprüfung vornehmen müssen.
Die Einführung des elektronischen Rezeptsystems zielt darauf ab, Fehler infolge falscher Formulierungen oder fehlender Informationen zu reduzieren. Dennoch können technische Schwierigkeiten oder administrative Besonderheiten dazu führen, dass nicht alle benötigten Daten korrekt erfasst werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat daher im Rahmen einer aktualisierten Häufig-Gestellte-Fragen-Liste (FAQ) dargelegt, wie mit solchen Fällen umzugehen ist.
In speziellen Situationen kann das E-Rezept auch ohne vollständige Angaben wie LANR oder BSNR akzeptiert werden. Beispiele hierfür sind Selbstzahlerrezepte oder Fälle, in denen Zahnarztnummern (ZANR) verwendet wurden. Auch Entlassrezepte aus Krankenhäusern, die stattdessen Standortnummern oder andere Identifikationsdaten enthalten, stellen keine Verletzung dar. Ähnliches gilt für Ärzte in Weiterbildung, die noch keinen eigenen Status besitzen.
Die Apotheken selbst tragen keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten. Dies unterliegt einem speziellen Regelwerk zwischen den Vertragspartnern, das im Rahmenvertrag für E-Rezepte dokumentiert ist. Dort wird explizit festgelegt, dass nur eine grundlegende Prüfung der Felder vorgenommen werden muss – also lediglich, ob diese gefüllt sind, nicht aber, ob sie korrekt gefüllt wurden.
Bei auftretenden Problemen soll eine direkte Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien stattfinden, um Lösungswege zu finden. Diese Abmachung bleibt unabhängig von der Laufzeit der Vereinbarung gültig, wodurch die Apotheken weiterhin von jeglicher Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung freigestellt bleiben.
Die neuen Bestimmungen sorgen dafür, dass Apotheken sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, während technische Korrekturen durch die entsprechenden Fachdienste übernommen werden. Damit wird ein wichtiges Ziel des digitalisierten Gesundheitssystems erreicht: eine effizientere Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.